GAMBIT mit Beitragsreihe im IT-Rechtsberater

Gemeinsam mit der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek erläutert GAMBIT in einer dreiteiligen Beitragsreihe des IT-Rechtsberaters, wie eine Outsourcing-Entscheidung erfolgreich gemanagt wird und welche Fehler im Entscheidungsprozess unbedingt vermieden werden sollten.

Die Infrastruktur der IT dient als Grundlage für alle weiteren Geschäftsaktivitäten. Vornehmlich die Aspekte Kosten, Sicherheit, Aktualität der Komponenten, Flexibilität und Skalierbarkeit stellen dabei die zuständigen Manager mit zunehmendem Unternehmenswachstum vor immer größere Herausforderungen.

Fast immer stellt sich irgendwann die Frage „Make or Buy?“. Die oben genannten Aspekte sind für diese Entscheidung ausschlaggebend. Die Folge ist entweder eine signifikante Investition in eigene Ressourcen oder das Schließen eines Outsourcing-Vertrags. Im letzteren Fall existieren zahlreiche rechtliche und technische Charakteristika, welche besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

Als starkes Gespann kooperierte GAMBIT zum wiederholten Mal mit der Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, um für einen gemeinsamen Kunden die optimale Lösung zur Frage der Beschaffung von IT-Infrastruktur zu erarbeiten. GAMBIT kümmerte sich hierbei um das Projektemanagement und die technischen Fragestellungen, während HKLW die rechtlichen Aspekte in Gänze abdeckte.

Aus der erfolgreichen Zusammenarbeit erscheint nun im IT-Rechtsberater ein mehrteiliger Beitrag, welcher die komplexen Eigenheiten in IT-Beschaffungsprojekten beleuchtet. Der Artikel stellt einen praktischen Leitfaden dar und behandelt dabei den Verlauf von der „Make-or-Buy“-Entscheidung über die Gestaltung der Ausschreibung bis hin zur finalen Vergabeentscheidung. Insbesondere wird dabei auf die Vertragsgestaltung sowie die Etablierung eines flexiblen („Pay-per-Use“) und sicheren Modells („End-to-End“-Service-Levels) für den Auftraggeber eingegangen.

Teil eins der Beitragsreihe „IT-Beschaffungsprojekte: besondere Problemstellungen“ können Sie in der aktuellen Ausgabe des IT-Rechtsberaters (Heft 5 vom 02.05.2017) lesen. Den zweiten und dritten Teil der Reihe finden Sie in den Heften 6 und 7.

Im zweiten Teil der Reihe in der Ausgabe 06/2017 wird detailliert auf die Inhalte eines IT-Outsourcingvertrags, vor allem auf die Vertragsgegenstände und die Vertragsstruktur, die Definition der Leistung, das Konzept “Pay per Use“ und daran anknüpfend die vertragstypologische Einordnung eingegangen.

In diesem Zusammenhang wird beschrieben, wie eine optimale Lösung erreicht werden kann. Neben rechtlichen Aspekten wird dabei insbesondere aufgegriffen, wie Komponenten der IT-Infrastruktur als Leistungen definiert werden können und klassische Begriffe wie z.B. Infrastructure as a Service (IaaS) und Software as a Service (SaaS) aufgebrochen und neu definiert werden. Darüber hinaus erläutern wir die Notwendigkeit von Flexibilität, Sicherheit und die Vorzüge einer eindeutigen Verantwortlichkeit beim IT-Outsourcing.

Im dritten und letzten Beitrag in der Ausgabe 07/2017 werden die Vertragsinhalte eines IT-Outsourcing vertieft behandelt. Dabei wird insbesondere auf Regelungen zu Service Levels und Pönalen, die Transition-Phase und IT-Sicherheit Bezug eingegangen.
Im Detail wird beschrieben, wie eine bestmögliche Erreichung der Ziele mittels Service Levels und zugehöriger Pönalen realisiert wird, welche über die Definition von Verfügbarkeiten hinausgehen. Dies stellt eine signifikante Entwicklung dar, welche den Auftragnehmer bestmöglich absichert. Neben Aspekten der IT-Sicherheit werden zudem Datenschutzthemen, wie z.B. Anwendung von Normen oder die Etablierung von Sonderregelungen, abgehandelt. Zudem wird bezüglich der Transition zum einen technische Inhalte und zum anderen Managementthemen behandelt.