Was ist IFRS 16?

Ein Leasingverhältnis zu bilanzieren – mit IFRS 16 hat sich das seit Anfang 2019 grundlegend geändert. Eine „außerbilanzielle“ Finanzierung von Leasingverhältnissen ist nicht mehr möglich.

IFRS 16 gilt für alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen, die in Miet- und Leasingverhältnissen als Leasingnehmer auftreten. Der Standard ist seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden. Er gilt für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr 12 Monaten.

Was regelt IFRS 16?

IFRS 16 ist ein internationaler Rechnungslegungsstandard des International Accounting Standards Board (IASB).

Der Standard regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen und gilt für alle Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. IFRS 16 ersetzt die Standards IAS 17, IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27.

Nach IFRS 16 müssen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz erfasst werden. Eine „außerbilanzielle“ Finanzierung von Leasingverhältnissen (wie mit IAS 17) ist mit IFRS 16 nicht mehr möglich.

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Wann muss nach IFRS 16 bilanziert werden?

Anzuwenden ist IFRS 16 von allen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren.

Das gilt vor allem für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zum Beispiel an der deutschen oder US-amerikanischen Börse notiert sind.

Solche Konzerne und Gesellschaften müssen – anders als zum Beispiel kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland, die nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren können – ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen.

Was ändert sich mit IFRS 16 gegenüber dem Standard IAS 17?

Gemäß den bis 2019 geltenden Vorschriften nach IAS 17 war es möglich, Leasingverhältnisse nach „Operate-Leasing“ und „Finance-Leasing“ zu unterscheiden.

Das bedeutete, dass das operative Leasing keine Bilanzierung erforderlich machte – der Leasinggegenstand musste also durch den Leasingnehmer nicht bilanziert werden. Ein Leasingnehmer musste zwar die Zahlungsverpflichtungen in der Bilanz, die daraus resultierenden Leasingaufwände aber lediglich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen.

Mit dem Standard IFRS 16 hat sich das grundlegend geändert: Eine „außerbilanzielle“ Finanzierung von Leasingverhältnissen („Off-Balance-Sheet“) gibt es jetzt nicht mehr. Der neue Standard verlangt vielmehr eine Bilanzierung von Nutzungsrechten und den dazugehörigen Leasingverbindlichkeiten („Right-of-Use-Ansatz“).

Der Leasingnehmer muss das Nutzungsrecht jetzt periodisch abschreiben und die Leasingverbindlichkeit tilgen bzw. verzinsen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden somit ein Abschreibungs- sowie ein Zinsaufwand erfasst.

Welche Erleichterungswahlrechte bietet IFRS 16?

Das IASB räumt Leasingnehmern zwei Erleichterungswahlrechte ein: als Ausnahmen gelten geringwertige Leasingverhältnisse mit einem Vermögensneuwert von 5.000 Dollar und kurzläufige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit unter zwölf Monaten.

Ist eine Software für IFRS 16 erforderlich?

Für Unternehmen bedeutet IFRS 16 vor allem einen erhöhten Zeit- und Arbeitsaufwand. Dies gilt vor allem dann, wenn sie ihre Leasingverhältnisse „manuell“ in Excel oder SAP-externen Anwendungen erfassen.

Es gibt daher Software-Lösungen, mit denen die periodische Abwicklung von Leasinggeschäften vollintegriert, automatisiert und beschleunigt abwickeln lässt. Dazu gehören zum Beispiel die Standard-Lösung von SAP (SAP RE-FX) oder auch Eigenentwicklungen von Beratungshäusern (z. B. GAMBIT-Leasingcockpit).

Mit SAP RE-FX oder dem Leasingcockpit lassen sich die erforderlichen periodischen Tilgungs- und Zinsbuchungen „auf Knopfdruck“ ausführen – also vollautomatisch, zeitsparend und IFRS-16-konform.

Und die beiden Lösungen haben weitere Vorteile. Dazu gehören unter anderem:

  • die periodische Massenverarbeitung von Vertragsbewertungen,
  • die automatische Berechnung von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten,
  • die Bewertung des Leasingverhältnisses über den gesamten Lebenszyklus,
  • die vollständige Integration in SAP (FI-AA, FI-AP und FI-GL),
  • die Auswertung von Leasingverhältnissen zum Aufbau der Angaben im Bilanzanhang und
  • die Digitalisierung von Leasingverträgen.

Mit beiden Lösungen können – neben IFRS 16 – zudem die Anforderungen weiterer Vorschriften erfüllt werden: zum Beispiel die Vorschriften des US-GAAP ASC 842 und des Handelsrechts (HGB).

Weiterhin liegt eine vollständige Integration der Lösungen in SAP FI-AA (Anlagenbuchhaltung) vor; dort führen Unternehmen die periodischen Abschreibungen der Nutzungsrechte durch. Zudem sind die Lösungen ebenfalls in SAP FI-AP (Kreditorenbuchhaltung) und SAP FI-GL (Hauptbuchhaltung) integriert.

Aus der direkten Integration der Lösungen ergeben sich weitere Vorteile: das Reporting wird verbessert, die Transparenz erhöht und die bisher erforderliche Abstimmung zwischen externem Tool und SAP entfällt.

Team Meinolf Schaefer 1

Meinolf Schäfer, Senior Director Sales & Marketing

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