Wir sehen, dass Auftraggeber und Auftragnehmer unterschiedliche Interessen haben. Um dennoch einen Konsens zu erreichen und Missverständnisse von Beginn an auszuräumen, muss ein Service Level Agreement inhaltlich eindeutig und verständlich formuliert werden.
Dies beginnt bereits beim Vertragsgegenstand. Erstellt ein Dienstleister beispielsweise regelmäßig Finanzberichte für einen Auftragnehmer, so wäre die Bezeichnung „Report“ unzureichend. Zu empfehlen ist eine eindeutige Wortwahl im Vertrag, wie „Bericht zu den Umsätzen im vergangenen Quartal“.
Weiterhin sollte ein SLA so formuliert sein, dass es für beide Parteien verständlich sind. Nehmen wir als Beispiel ein Service Level Agreement, dass eine Telefonie-Lösung zum Gegenstand hat. Der Kunde wünscht sich hier etwa eine „hervorragende Erreichbarkeit“ und eine „gute Sprachqualität“. Um nun ein einheitliches Verständnis dieser Anforderungen zu realisieren, müssen sie näher beschrieben werden.
Die Sprachqualität lässt sich beispielsweise anhand technischer Parameter (Bandbreite, Verzögerung usw.) definieren und messen. Somit können genaue Kennzahlen und Zielwerte vertraglich festgelegt werden.
Aufbauend auf diesen Grundregeln lassen sich konkrete Inhalte für ein SLA formulieren, die wir im Folgenden aufzeigen möchten.